Während der öffentlichen Auflage im Herbst 2019 gingen 56 Einsprachen ein. Das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement führte von Juni 2020 bis November 2021 die Einspracheverhandlungen durch. Aus den Einspracheverhandlungen resultierten etwa Projektanpassungen im Bereich Schiltwald und im Gebiet Studeschachen. Rund 40 Prozent der Einsprachen konnten gütlich erledigt werden oder wurden zurückgezogen. Mit rund einem Drittel der Einsprechenden konnte indes keine Einigung gefunden werden; mit den restlichen Einsprechenden konnte nur eine teilweise Einigung erzielt werden.
Im Juni 2022 hat der Regierungsrat das Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss bewilligt. Gleichzeitig hat er damit über die nicht bereinigten Einsprachen entschieden. Gegen den Entscheid des Regierungsrates sind sechs Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Das Kantonsgericht hat alle Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Im Januar 2024 haben Umweltverbände zwei Beschwerden und eine Korporation eine Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen. Im Mai 2026 hat das Bundesgericht die Urteile zu den Beschwerden gefällt. Zwei Beschwerden wurden teilweise gutgeheissen und eine abgewiesen. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement analysiert nun die Urteile. Auf dieser Basis wird der Regierungsrat das weitere Vorgehen beschliessen. Liegt die rechtskräftige Projektbewilligung vor, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit für die Realisierung des Vorhabens. Da der Kredit über 25 Millionen Franken liegen wird, findet eine Volksabstimmung statt.
Die Bauarbeiten zur Ausführung des Projekts werden rund zwölf Jahre in Anspruch nehmen.