Die Kosten für das Projekt belaufen sich voraussichtlich auf rund 200 Millionen Franken.
Hochwasserschutz und Renaturierung hängen eng zusammen. Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sieht deshalb eine Zusatzfinanzierung für Hochwasserschutz-Projekte vor, die über die minimalen Anforderungen an den Gewässerraum hinausgehen und diesen ökologisch aufwerten.
Wie hoch die Finanzierung bzw. Zusatzfinanzierung von Hochwasserschutz-/Renaturierungsprojekten ausfällt, hängt von Programmvereinbarungen ab, die Bund und Kantone jeweils für vier Jahre abschliessen. Die Beitragskriterien können von Programmperiode zu Programmperiode variieren.
Das Reuss-Projekt erfüllt die Kriterien der aktuellen Programmperiode 2020-2024. Und zwar so, dass der Kanton mit einem Bundesbeitrag von gegen 80 Prozent rechnen kann. Die verbleibenden Kosten trägt der Kanton Luzern gemäss dem totalrevidierten kantonalen Wasserbaugesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Das neue Recht sieht keine Gemeinde- und Interessiertenbeiträge mehr vor. Die Gebäudeversicherung des Kantons Luzern stellt für Hochwasserschutzmassnahmen einen Beitrag von 25 Prozent am Kantonsanteil in Aussicht.
Die externe Überprüfung des Reuss-Projekts verdeutlicht indes, dass der geplante Gewässerraum die bundesrechtlichen Anforderungen nur knapp erfüllt. Mit anderen Worten: Für eine signifikante Verkleinerung des Gewässerraums, wie etwa in Postulat 132 gefordert, gibt es keinen Spielraum – will man auf die Zusatzfinanzierung des Bundes nicht verzichten.