Ja, es wurden verschiedene Projektalternativen geprüft. Das Projekt wurde nach den vom Bund definierten Grundsätzen projektiert. Insbesondere wurden zu Beginn der Planungsphase (ab 2006) im Rahmen von übergeordneten Planungen an der Kleinen Emme und Reuss gemeinsame Grundlagen sowie verschiedene Lösungsansätze untersucht (z.B. dezentraler Hochwasserschutz, Gesamtkonzept Einzugsgebiet Reuss in Zusammenarbeit mit den Kantonen Aargau, Zug und Zürich, Gesamtkonzept Schwemmholz Kleine Emme und Reuss, Geschiebehaushaltsstudie Reuss und Kleine Emme, Untersuchungen zur Hydrologie, Studie zum Umgang mit Überlastsituationen).
Als Grundlage für die weitere Planung wurde 2008 ein Konzept für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss und der Kleinen Emme erarbeitet. Dieses umfasst ein Leitbild, welches ausgehend von einem Referenzzustand und dem Istzustand und unter Berücksichtigung des Richtplanes Entwicklungsziele formuliert. Im Konzept wurden zudem verschiedene Varianten beurteilt, um die Hochwassersicherheit zu gewährleisten: Dammerhöhungen, Flutkorridore, Entlastungskorridore, Aufweitungen und Objektschutzmassnahmen. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere Sohlenabsenkungen aufgrund des Grundwasserschutzes nicht möglich sind. Zusammen mit verschiedenen Dienststellen des Kantons Luzern und Vertretern des BAFU wurde die Variante Aufweitung als für den Hochwasserschutz zweckmässig, umweltverträglich und somit als bewilligungsfähig beurteilt. Die Variante Aufweitung wurde in der Folge detaillierter ausgearbeitet und im Rahmen der weiteren Planung vertieft bearbeitet.
Im Vorprojekt wurden die Massnahmenvorschläge aus dem Konzept nochmals überprüft. In Bezug auf das Abflussmanagement wurden verschiedene Dimensionierungsansätze im Rahmen eines Variantenstudiums untersucht (mögliche Varianten zur Einhaltung der Mühlauer Vereinbarung, Varianten Schadensbegrenzung im Überlastfall).
Auch im Bau- und Auflageprojekt wurden die Massnahmen wiederum detailliert hinterfragt, allfällige Varianten untersucht und weiter optimiert. So wurde etwa im Bereich Studeschachen die ursprüngliche Massnahme eines grossräumigen Seitengerinnes mit Aufhebung des Pumpwerks zugunsten der Trinkwassernutzung in die Variante mit zwei grossen Aufweitungen geändert. Die Massnahmen des Auflageprojekts entsprechen jedoch weiterhin dem Konzept.