Um Bevölkerung, Unternehmen und Infrastruktur im Reusstal künftig vor einem Hochwasserereignis wie jenem vom August 2005 zu schützen, hat der Regierungsrat im Mai 2022 das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» bewilligt. Gegen diesen Entscheid sind sechs Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Nun liegen die Urteile des Kantonsgerichts vor. Das Kantonsgericht hat die Beschwerden abgewiesen, das Reuss-Projekt sei «angemessen und verhältnismässig».
Die Beschwerden der Umweltverbände gegen die Urteile des Kantonsgerichts sind zurzeit am Bundesgericht hängig.
Medienmitteilung vom 21. Dezember 2023
Medienmitteilung vom 28. Februar 2024