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Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss

Kantonsgerichtsurteile stützen das Reuss-Projekt

Um Bevölkerung, Unternehmen und Infrastruktur im Reusstal künftig vor einem Hochwasserereignis wie jenem vom August 2005 zu schützen, hat der Regierungsrat im Mai 2022 das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» bewilligt. Gegen diesen Entscheid sind sechs Beschwerden beim Kantonsgericht eingereicht worden. Nun liegen die Urteile des Kantonsgerichts vor. Das Kantonsgericht hat die Beschwerden abgewiesen, das Reuss-Projekt sei «angemessen und verhältnismässig».

Die Beschwerden der Umweltverbände gegen die Urteile des Kantonsgerichts sind zurzeit am Bundesgericht hängig.

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2023
Medienmitteilung vom 28. Februar 2024

 
Kurzes Informationsvideo

Das Projekt im Kurzvideo

Projekt

Welchen Nutzen hat das Projekt?

Hochwasserschutz

Wie funktioniert Hochwasserschutz?

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten


Medienmitteilungen

  • 28.02.2024 Reuss-Projekt ist «angemessen und verhältnismässig»: Kantonsgericht weist weitere vier Beschwerden ab
  • 21.12.2023 Kantonsgerichtsurteile stützen das Reuss-Projekt

Kontakt

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6002 Luzern
041 228 51 55
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